Die DSGVO und Videoüberwachung
Anlässlich des Europäischen Datenschutztages veröffentlichen wir unseren Beitrag über die DSGVO mit modifiziertem Inhalt. Der Europarat rief den Aktionstag für Datenschutz bereits 2007 ins Leben. Warum der 28. Januar? An diesem Tag wurde 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die uneingeschränkt jedes Unternehmen betrifft, das in irgendeiner Form personenbezogene Daten von EU-Bürgern erhebt oder speichert, ist seit 25. Mai 2018 offiziell in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, dem einzelnen Nutzer mehr Kontrolle darüber zu geben, welche persönlichen Daten gesammelt, genutzt, gespeichert oder weiterverbreitet werden dürfen. Wir von Axis haben uns stets dazu verpflichtet, die Privatsphäre des Einzelnen zu respektieren und zu schützen und begrüßten dadurch die Einführung dieser Verordnung.
Ein Großteil der Diskussionen um die DSGVO konzentrierte sich auf textbasierte, personenbezogene Daten, wie beispielsweise Namen, E-Mail- oder Postadresse, Geburtsdatum oder Bankinformationen. Weniger Beachtung fand hingegen visuelles Datenmaterial wie Bilder oder Videos. Die DSGVO greift aber auch für den Fall, dass Unternehmen Bild- oder Videomaterial generieren, auf dem einzelne Personen direkt oder indirekt identifiziert werden können.
Die Verordnung betrifft damit auch unsere Kunden und Partner, hält gleichermaßen aber auch viele Chancen für sie bereit. Um eine Hilfestellung zum besseren Verständnis zu leisten, haben wir ein Whitepaper erstellt, das die Auswirkungen der DSGVO auf die Videoüberwachung zeigt und gleichzeitig als Anleitung zur Umsetzung der Verordnung dienen soll.