Mehr Schutz und Sicherheit für kritische Infrastrukturen
Frank Pokropp, geschäftsführender Gesellschafter der Freihoff Sicherheitsservice GmbH Seit mehr als zehn Jahren ist Frank Pokropp für die Segmente KRITIS und Videoüberwachung in der Freihoff Sicherheitsservice tätig. Durch seine langjährige Erfahrung und stetige Weiterbildung schafft er durch seine Expertise stets neue und innovative Lösungen im Bereich Perimeterschutz und Videoüberwachung. |
Kritische Infrastrukturen, kurz KRITIS genannt, haben in der öffentlichen Diskussion nochmals enorm an Aufmerksamkeit gewonnen. Ihre Bedeutung unter anderem für eine sichere Versorgung und für verlässliche öffentliche Prozesse ist gerade in den vergangenen Monaten nochmals stark in den Fokus gerückt. Einerseits ist hier das Bestreben des deutschen Innenministeriums zu nennen, welches derzeit an einem KRITIS-Dachgesetz arbeitet. Andererseits entwickelte auch die Europäische Union eine neue Regulierung, die NIS 2, welche Ende 2022 novelliert wurde und bis Oktober 2024 in nationales Recht übergeführt werden muss.
KRITIS-Dachgesetzt soll physische Sicherheit und Resilienz stärken
Der Schutz von KRITIS ist eine gemeinsame Aufgabe von Unternehmen und dem Staat. Das KRITIS-Dachgesetz schafft einen einheitlichen Rahmen mit Mindestvorgaben für alle betroffenen Sektoren. Dieses Gesetz setzt ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag um, um die Resilienz des Gesamtsystems zu stärken und für die Zukunft zu sichern.
Das Dachgesetz will kritische Infrastrukturen erstmals „systematisch und umfassend“ identifizieren und „Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit“ vorschreiben.
Als erste Priorität haben KRITIS-Betreiber, ob private Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, für ihre Geschäftsfähigkeit Sorge zu tragen. Neben der IT-Sicherheit regelt der Gesetzestext erstmals auch den physischen Schutz. Der bislang verfolgte kooperative Ansatz wird dazu mit dem KRITIS-Dachgesetz durch verpflichtende Schutzstandards um die physische Sicherheit erweitert. Der Vorteil: Die Betreiber erhalten auf diese Weise mehr Orientierung und Handlungssicherheit.
Die öffentliche Hand übernimmt eine größere Verantwortung durch die Schaffung eines staatlichen Rahmens für Sicherheitsvorfälle und Kontrollen. Ein neues Meldewesen für die physische Sicherheit wird das bestehende Meldesystem zur KRITIS-Cybersicherheit ergänzen. Der Staat wird die Betreiber auch weiterhin umfassend unterstützen, indem er Analysen, Leitfäden, Beratung, Übungen und Schulungen anbietet.
Dabei handelt es sich um Handlungsfelder, in denen die Freihoff Gruppe technologisch führend, kompetent und leistungsstark aufgestellt ist. Die sicherheitstechnischen Lösungen befinden sich bereits bei einer Vielzahl von KRITIS-Betreibern zuverlässig im Einsatz.
NIS 2: Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit
Die kommende EU-Regulierung NIS2 geht teilweise über das DACH-Gesetz hinaus bzw. mehr ins Detail. NIS2 betroffene Unternehmen werden in 2 Bereiche unterteilt: hohe Kritikalität und sonstige kritische Sektoren, In Summe sind es 18 unterschiedliche Sektoren, die wiederum in Teilsektoren aufgelistet werden.
NIS2 enthält Elemente rund um Cybersecurity, aber auch Geschäftskontinuität (z.B. Sicherheit der Lieferkette) und Krisenmanagement. Axis Communications hat einen langfristigen und strategischen Ansatz für die Cybersicherheit. Als europäischer Hersteller sind unsere Produkte und Unternehmensprozesse bereits NIS-konform (seit 2016) und mit NIS2 wird es auch Ihre sicherste Wahl sein.
Weitere Informationen zur EU-Regulierung erhalten Sie im Axis Newsroom: Jochens Ecke: Ein Ausblick auf NIS2 „Netzwerk- und Informationssicherheit“ | Axis Communications
Video DE: Sicherheit kritischer Infrastrukturen und Industriestandorte