Axis verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die US Export Administration Regulations (15 C.F.R. § 730 ff.) und die EU-Verordnung zur Doppelnutzung (EU) 2021/821. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die kontinuierliche Förderung der strikten Einhaltung der Geschäftsbedingungen solcher Exportkontrollen.
Axis Produkte können neben anderen nationalen Exportkontrollgesetzen den Exportkontrollvorschriften der USA und der EU unterliegen. Als Exporteur sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle geltenden Gesetze einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Klassifizierung der Produkte, die Sie (re)exportieren. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, immer die Vorschriften der zuständigen Regierungsbehörden zu konsultieren und einzuhalten und für eine ordnungsgemäße Lizenzierung und Genehmigung des (Re-)Exports zu sorgen. Exporte, Reexporte oder Transfer von Waren, Technologien oder Software von Axis, die der Exportkontrolle unterliegen, müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erfolgen, für die möglicherweise eine entsprechende Exportgenehmigung erforderlich ist. Ein solcher direkter oder indirekter (Re-)Export oder Transfer von Axis Produkten an verbotene und/oder sanktionierte Parteien ist gemäß den geltenden Exportkontrollgesetzen nicht gestattet. Axis verhindert jegliche Verwendung von Axis Produkten für Zwecke, die durch geltende Exportkontrollgesetze und -vorschriften verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen. Die Nichteinhaltung geltender Gesetze kann Strafen nach sich ziehen und/oder zur Beendigung der Partnerschaft führen.