Gewährleistung bei Umlackierung von Produkten, die von Axis zur Umlackierung freigegeben sind

Unter der Voraussetzung, dass die nachfolgenden Anweisungen befolgt werden, ist die Umlackierung der unten aufgeführten Produkte von Axis zugelassen und die Produktgewährleistung gilt fort, wenn das Produkt, wie nachfolgend beschrieben, auseinandergebaut und wieder zusammengebaut wird. Diese Ausnahmeregelung legt die Bedingungen für die Gültigkeit der Gewährleistung fest. Bei jeglicher Abweichung von der auf dieser Seite beschriebenen Umlackierungsanweisungen entfällt die Gewährleistung der Axis Produkte.

 

Bedingungen und Anweisungen:

  • Es sind sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um geschäftswesentliche Daten zu sichern.
  • Axis bietet keinen technischen Support für die Umlackierung.
  • Der Zweck des Auseinanderbauens und des Wiederzusammenbauens besteht alleine darin das Produkt umzulackieren.
  • Das Auseinander- und erneute Zusammenbauen werden professionell und sorgfältig durchgeführt und greifen nicht in den normalen Betrieb des Produktes ein.

 

Darüber hinaus kann sich die Produktleistung durch die Umlackierung aus Gründen der folgenden – nicht abschließenden Liste – verschlechtern:

  • Die Farbe macht das Produkt schwerer, sodass Geschwindigkeit und Beschleunigung beeinträchtigt sein können.
  • Dunklere Farben absorbieren mehr Sonnenlicht, was die Temperaturspezifikation des Produkts beeinträchtigen kann.
  • Erhöhte Reibung an den Verbindungsstellen des Produktes erhöht die Belastung und kann daher die Lebensdauer beeinflussen.
  • Jegliche verwendete Lackierung muss mit Kunststoff und Glas verträglich sein.
  • Die Axis Kennzeichnung mit der Produktnummer und der Seriennummer muss jederzeit klar lesbar sein.
  • Nur das Gehäuse und/oder Stativ des Produkts dürfen umlackiert werden. Unter keinen Umständen dürfen Glaskuppel und/oder Objektive umlackiert werden.
  • Die Umlackierung kann die Toleranzen in der Mechanik verändern und die Montage des Produktes behindern.

 

Ausnahmeregelung von Axis zur Gewährleistung

Diese Ausnahmeregelung von Axis zur Gewährleistung bedeutet, dass die Gewährleistung auch dann gilt, wenn die Kamera zur Umlackierung auseinander- und erneut zusammengebaut wird. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Dokument gilt die Gewährleistung von Axis nicht, wenn, im Allgemeinen ermessen von Axis, festgestellt wird, dass Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialmängel auf das Auseinanderbauen und/oder das erneute Zusammenbauen der Kameras oder auf die Umlackierung selbst zurückzuführen sind. Bis auf die hier dargestellte Ausnahme bleibt die Gewährleistung von Axis in jedem anderen Aspekt unverändert und unberührt. Wenn die Gewährleistung von Axis anwendbar und durchgesetzt wird, behält sich Axis das Recht vor, dem Endverbraucher jegliche reparierten oder ersetzten Teile in Originallackierung (Herstellungsstandard) zurückzugeben.

 

Zugelassene Produkte für die Umlackierung

Zugelassene Auslaufprodukte für die Umlackierung

Gewährleistung bei Umlackierung von Produkten, die von Axis nicht zur Umlackierung freigegeben sind

Umlackierungen, die an einem Produkt, das nicht von Axis genehmigt ist, durchgeführt werden, führen zum Erlöschen der Produktgewährleistung von Axis. Folglich besteht die Gewährleistung von Axis nur für Axis Produkte im Originalzustand.

 

Sofern trotzdem eine Umlackierung durchgeführt wird, werden folgende Bedingungen und Anweisungen empfohlen:

  • Es sind sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um geschäftswesentliche Daten zu sichern.
  • Axis bietet keinen technischen Support für die Umlackierung. 
  • Der Zweck des Auseinanderbauens und des Wiederzusammenbauens besteht alleine darin, das Produkt umzulackieren.
  • Das Auseinander- und erneute Zusammenbauen werden professionell und sorgfältig durchgeführt und greifen nicht in den normalen Betrieb des Produktes ein.

 

Darüber hinaus kann sich die Produktleistung durch die Umlackierung aus Gründen der folgenden – nicht abschließenden Liste – verschlechtern:

  • Die Farbe macht das Produkt schwerer, sodass Geschwindigkeit und Beschleunigung beeinträchtigt sein können.
  • Dunklere Farben absorbieren mehr Sonnenlicht, was die Temperaturspezifikation des Produkts beeinträchtigen kann.
  • Erhöhte Reibung an den Verbindungsstellen des Produktes erhöht die Belastung und kann daher die Lebensdauer beeinflussen.
  • Jegliche verwendete Lackierung muss mit Kunststoff und Glas verträglich sein.
  • Die Axis Kennzeichnung mit der Produktnummer und der Seriennummer muss jederzeit klar lesbar sein.
  • Nur das Gehäuse und/oder Stativ des Produkts dürfen umlackiert werden. Unter keinen Umständen dürfen Glaskuppel und/oder Objektive umlackiert werden.
  • Die Umlackierung kann die Toleranzen in der Mechanik verändern und die Montage des Produktes behindern.