Unter der Voraussetzung, dass die nachfolgenden Anweisungen befolgt werden, ist die Umlackierung der unten aufgeführten Produkte von Axis zugelassen und die Produktgewährleistung gilt fort, wenn das Produkt, wie nachfolgend beschrieben, auseinandergebaut und wieder zusammengebaut wird. Diese Ausnahmeregelung legt die Bedingungen für die Gültigkeit der Gewährleistung fest. Bei jeglicher Abweichung von der auf dieser Seite beschriebenen Umlackierungsanweisungen entfällt die Gewährleistung der Axis Produkte.
Diese Ausnahmeregelung von Axis zur Gewährleistung bedeutet, dass die Gewährleistung auch dann gilt, wenn die Kamera zur Umlackierung auseinander- und erneut zusammengebaut wird. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Dokument gilt die Gewährleistung von Axis nicht, wenn, im Allgemeinen ermessen von Axis, festgestellt wird, dass Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialmängel auf das Auseinanderbauen und/oder das erneute Zusammenbauen der Kameras oder auf die Umlackierung selbst zurückzuführen sind. Bis auf die hier dargestellte Ausnahme bleibt die Gewährleistung von Axis in jedem anderen Aspekt unverändert und unberührt. Wenn die Gewährleistung von Axis anwendbar und durchgesetzt wird, behält sich Axis das Recht vor, dem Endverbraucher jegliche reparierten oder ersetzten Teile in Originallackierung (Herstellungsstandard) zurückzugeben.
Umlackierungen, die an einem Produkt, das nicht von Axis genehmigt ist, durchgeführt werden, führen zum Erlöschen der Produktgewährleistung von Axis. Folglich besteht die Gewährleistung von Axis nur für Axis Produkte im Originalzustand.